Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
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Pressemitteilung vom 3. Mai 2006

Lebenshilfe wertet Einigung über Diskriminierungsschutz
als großen Erfolg für behinderte Menschen

Die Einigung der Koalitionsspitzen über ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das über die europäischen Richtlinien hinausgehen wird, haben behinderte Menschen mit großer Erleichterung aufgenommen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung wertet es als großen Erfolg, dass auch behinderte Menschen mit dem neuen Gesetz vor Diskriminierungen geschützt werden sollen. Damit können Versicherungen zukünftig nicht mehr behinderte Kunden ohne Angabe von nachprüfbaren Gründen ablehnen. Auch dürfen Hotel- und Restaurantbesitzer behinderten Gästen nicht mehr den Zutritt zur Gaststätte verweigern.

Die Lebenshilfe wird ihr Augenmerk darauf legen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Sinne behinderter Menschen umgesetzt wird.

764 Zeichen - Abdruck honorarfrei - Belegexemplar erbeten

Pressemitteilung vom 12. Mai 2006

Behinderte Menschen fühlen sich noch nicht sicher

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband und Bundesvereinigung Lebenshilfe starten gemeinsame Aktion zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz 

"Sichern Sie uns!" lautet der gemeinsame Appell der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD sowie die Ministerpräsidenten der Länder. Grund für diesen Appell ist die bekannt gewordene Forderung einzelner Bundesländer und Wirtschaftsverbände, das im Koalitionstreffen der Berliner Regierungsparteien ausgehandelte Allgemeine Gleichstellungsgesetz noch einmal zu verändern.

„Die unter Federführung der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erarbeiteten und von den Koalitionsspitzen ausgehandelten Formulierungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes stellen sicher, dass auch behinderte Menschen zukünftig einen angemessenen Schutz vor Diskriminierung genießen. Wir befürchten, dass der Widerstand gegen das Gesetz zur Aufweichung wichtiger Inhalte führt. Den Parlamentariern von Union und SPD sowie den Ministerpräsidenten haben wir deshalb heute ein Bergsteigerseil und einen Karabinerhaken ins Postfach gelegt, verbunden mit der Forderung, am Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen unbedingt festzuhalten“, so Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe, und Jürgen Lubnau, Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes.

Neben der allgemeinen Verankerung des Diskriminierungsmerkmals „Behinderung“ in dem Gesetzentwurf sehen DBSV und Lebenshilfe vor allen Dingen in dem formulierten Diskriminierungsschutz beim Abschluss privater Versicherungen ein wichtiges und zu bewahrendes Element in dem Gesetzentwurf. In dem Appell an die Bundestagsabgeordneten und Ministerpräsidenten heißt es deshalb: "Lassen Sie es nicht zu, dass behinderte Menschen allein auf Grund von diskriminierenden Vorurteilen von Versicherungsverträgen ausgeschlossen oder mit angeblich notwendigen Risikozuschlägen belastet werden."

Der Appell von Lebenshilfe und DBSV ist Teil der Kampagne "diegesellschafter.de" der Aktion Mensch. Der komplette Appell kann im Internet unter www.lebenshilfe.de oder www.dbsv.org nachgelesen werden.

 

Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen Deutscher Blinden- und

mit geistiger Behinderung e.V. Sehbehindertenverband e.V.

Peer Brocke Thomas Krieger

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