Rente für Mitarbeiter der WfbM schon nach 19jähriger Tätigkeit

 

Behinderte Werkstattmitarbeiter, die noch nie aud dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig waren, haben in der Regel nach 20jähriger Tätigkeit in der WfbM Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Es besteht die Möglichkeit unter bestimmten Veraussetzungen die 20jährige Wartezeit um ein Jahr zu verkürzen.

 

Durch die Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen kann ein Jahr der 20jährigen Wartezeit erfüllt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass zwischen dem 16. und dem 17. Lebensjahr eine schulische Ausbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme stattgefunden hat und dieses Jahr nicht aus anderen Gründen mit Anrechnungszeiten belegt ist.

Da die monatlichen Mindestbeiträge wesentlich niedriger sind als in aller Regel die Rentenzahlung, erzielt man hierdurch oft eine hohe Rentenzahlung.

 

Seit dem Jahr 2004 ist diese Nachentrichtung nach § 207 Abs2 SGB VI nur noch bis zum vollendeten 45. Lebensjahr möglich.

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